Behandlungskosten
Ihre Gesundheit ist kostbar
Die Kosten für naturheilkundliche Behandlungsformen werden in der Regel von der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) nicht übernommen.
Private Versicherungen sind meistens bereit, bewährte naturheilkundliche Therapien zu erstatten, abhängig von Ihrem Vertrag. Angehörige des öffentlichen Dienstes, Beamte oder Lehrer können mit einer Voll- oder Teilerstattung rechnen.
Wir arbeiten nach der Gebührenverordnung für Ärzte (GOÄ). Eine naturheilkundliche Behandlung ist oft kostengünstiger als erwartet.